So gelingt der Aufstieg auch ohne Studium – Karriere mit Lehre

Wer Karriere machen oder mehr Geld verdienen möchte, braucht kein Studium: Aufstiegsfortbildungen der Kammern ermöglichen es ausgebildeten Fachkräften, mit Akademikern gleichzuziehen.

Die Kombination von Ausbildung mit Fortbildung führt, in einer großen Zahl von Berufen, nach wenigen Jahren zu einem vergleichbaren Gehalt wie in akademischen Berufen. Die These, dass nur ein Studium zu Karriere und „gutem Geld“ führt, ist also ein Märchen.

Voraussetzung ist, neben einer abgeschlossenen Berufsausbildung und einigen Jahren Berufspraxis, beispielsweise eine der zahlreichen Aufstiegsfortbildungen, die die Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern zwischen Flensburg und München bieten.

Die richtige Wahl für Praktiker: Aufstiegsfortbildungen der Kammern

Die „Karriere mit Lehre“ empfiehlt sich aber auch aus anderem Grund: Wer die Theorie der Hörsäle und Hochschule meiden und lieber praktisch lernen und (früher!) praktisch arbeiten will, ist mit diesem Karriereweg ebenfalls besser beraten. Und weil Kandidaten, die diesen Weg gehen, schneller als ihre studierenden Altersgenossen Werkstätten, Büros oder Geschäfte von innen sehen, verdienen sie natürlich auch viel eher Geld.

Drei Stufen: Kammer-Aufstiegsfortbildungen

Neben dem Wunsch nach Karriere können auch veränderte berufliche Anforderungen den Ausschlag für das Erklimmen der Aufstiegsfortbildungs-Pyramide werden: Diese führt, nach einer ersten Berufsausbildung und mindestens sechsmonatiger Berufspraxis, zuerst zur Ebene der „Geprüften Fachberater“ (m/w), etwa in Tätigkeitsschwerpunkten wie „Bau- und Heimwerkermärkte“ oder „Finanzdienstleistung“.

Auch die zweite und dritte Stufe schließen mit einer öffentlich-rechtlichen Prüfung ab. Gemäß „Deutschem Qualifikationsrahmen“ entspricht die nun folgende zweite Stufe der Pyramide dem Niveau eines Bachelor-Abschlusses. Die Abschlüsse dieser Stufe heißen bspw. „Fachwirt“ (bspw. Bank- oder Handelsfachwirt), „Fachkauffrau“ (bspw. Fachkauffrau für Logistiksysteme), „Industriemeister“, „Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin“ sowie „Operative Professional“ (bspw. „Geprüfte IT-Entwicklerin“).

Die dritte Stufe der Aufstiegsfortbildungen entspricht, gemäß „Deutschem Qualifikationsrahmen“, dem Niveau eines Master-Abschlusses. Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung ist, neben dem Abschluss der zweiten Stufe, wiederum weitere Berufspraxis.

Abschlüsse dieser höchsten Stufe der Kammer-Aufstiegsfortbildungen sind Geprüfte Betriebswirte, Geprüfte Berufspädagogen, Geprüfte Technische Betriebswirte und Strategische Professionals.

Einen Überblick über die diversen IHK-Aufstiegsfortbildungen liefert die Webseite WIS – Das Weiterbildungs-Informations-System. Klickt man dort auf die einzelnen Ergebnisse, wird man zu weiteren Detail-Infos geführt, etwa den formalen Voraussetzungen der einzelnen Weiterbildungen.

Hauswirtschafter – wie der Traditionsberuf fit für die Zukunft gemacht wird

Nach 20 Jahren wird die Ausbildungsverordnung für Hauswirtschafter modernisiert: Künftig spielt u. a. die Betreuung von Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen eine größere Rolle in der Ausbildung.

Sie arbeiten in Krankenhäusern, Kindertagesstätten, Seniorenheimen oder Hotels: Ähnlich breit, wie die Palette möglicher Arbeitgeber, ist das Aufgabenprofil von Hauswirtschafterinnen und Hauswirtschaftern. Diese Fachkräfte planen und kalkulieren bspw. Speisepläne, bereiten Speisen zu, erstellen Hygiene- oder Personaleinsatzpläne, dekorieren Räume für Feste oder vermarkten hauswirtschaftliche Dienstleistungen.

Modernisierte Ausbildungsordnung ab 01. August 2020

Um den Beruf den aktuellen Anforderungen anzupassen, wird er modernisiert: Künftig spielt die Betreuung von Menschen eine größere Rolle, etwa die Seniorenbegleitung in der Pflege, aber auch die Betreuung von Kindern oder Jugendlichen.

Hauswirtschafterinnen und Hauswirtschafter müssen sich in ihrem Alltag auch verstärkt mit Digitalisierung und Datenschutz beschäftigen und ihren Service nachhaltig gestalten – etwa beim Einkauf von Lebensmitteln. Außerdem können Azubis ab dem 01.08.2020 einen Schwerpunkt setzen, den sie in ihrer Ausbildung vertiefen, und zwar wahlweise …

  • personenbetreuende Dienstleistungen,
  • serviceorientierte Dienstleistungen oder
  • ländlich-agrarische Dienstleistungen.