Eine für alle: die neue generalistische Berufsausbildung in der Pflege

Mehr Optionen, die Pflegebereiche zu wechseln, und damit breitere Perspektiven: Das war einer der Gründe, warum die Pflegeberufe 2020 reformiert wurden. Zuvor waren Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege auf Ausbildungsebene getrennt, also drei eigenständige Berufsausbildungen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass sich die Aufgaben der einzelnen Pflege-Fachgebiete oft überschneiden – auch dies ein Grund für die Zusammenführung bestimmter Lerninhalte in einer generalistischen „Grundausbildung“.

In drei Jahren zum „Pflegefachmann“ (m/w) – oder die Spezialisierung wählen

Die 2020 neu in Kraft getretene Berufsausbildung für Pflegende dauert drei Jahre. Wer diese erfolgreich durchläuft, der darf sich „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ nennen. In den ersten zwei dieser drei Jahre erhalten alle Azubis die gleiche, also eine generalistische Pflege-Ausbildung. Vier bis sechs Monate vor Beginn des dritten Ausbildungsjahres können die angehenden Pflege-Fachkräfte jedoch einen Schwerpunkt setzen: Wer die Ausbildung also nicht zur/zum „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ fortsetzen will, der spezialisiert sich im letzten Ausbildungsjahr zum „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ (m/w) oder „Altenpfleger“ (m/w).

Die Ausbildung ist, wie in der Vergangenheit, eine Berufsfachschulausbildung, findet also vollzeitschulisch statt. Das bedeutet, dass Azubis Theorie-Unterricht an einer Pflegeschule haben und zudem Praxis-Phasen in Pflege-Einrichtungen absolvieren.

2026 wird übrigens geprüft, ob sich die neue Ausbildungsstruktur in der Praxis bewährt hat – und somit, ob die generalistische Form erhalten bleibt.