„Wünschenswert“ oder „zwingend vorausgesetzt“: Wie Sie Stellenanzeigen richtig lesen

Bewerber*innen, die sich in der Vergangenheit selten beworben haben, sind mit wichtigen, typischen Formulierungen in Stellenanzeigen oft nicht (mehr) vertraut. „Stellenanzeigen richtig lesen“ wird da zur Herausforderung.

Kann- oder Muss-Anforderung?

Beispielsweise gilt es, zwischen Kann- und Muss-Anforderungen zu unterscheiden. Viele Bewerber*innen, gerade Nicht-Muttersprachler, überlesen kleine „Zauberworte“ wie „wünschenswert“ oder „von Vorteil ist X (bspw. Führerschein Klasse B, zusätzliche Fremdsprachenkenntnisse o. Ä.)“, mit denen Arbeitgeber ihre Anforderungen differenzieren. Gleiches gilt für: „Idealerweise verfügen Sie über …“. Auch dies meint: Nice to have = gern gesehen, wenn Sie es mitbringen, aber keine zwingende Voraussetzung. Viele Bewerber*innen denken dann, sie bräuchten die besagten Qualifikationsmerkmale auf jeden Fall – und bewerben sich nicht, falls sie sie nicht erfüllen.

Von Kann-Anforderungen wie „wünschenswert“ ist X“ sind Muss-Anforderungen wie „zwingend vorausgesetzt wird Y“ oder „Sie besitzen X“ (zum Beispiel: mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Erwachsenenbildung oder als Projektingenieur für Windenergieanlagen o. Ä.) zu unterscheiden. Hier macht die Bewerbung nur Sinn, wenn Sie über die entsprechenden Kompetenzen verfügen.

„Fließende Sprachkenntnisse“ haben Sie, wenn Sie sich im Arbeitsalltag ohne größeres Stolpern über Job-Themen unterhalten können. „Verhandlungssicher“ geht darüber hinaus.

Java Guru, Food Stylist, Mystery Shopper oder Welcome Manager – verwirrende Anglizismen

Manche Firmen verwenden interne Jobbezeichnungen in ihren Anzeigen, einige englische. Während man Informationen wie „Head of …“ (= Führungskraft gesucht) oder „Senior“ (= bitte viel Berufserfahrung mitbringen) bzw. „Junior“ (= Nachwuchskraft) noch entschlüsseln kann, lässt sich manches schwerer decodieren. Zögern Sie in solchen Fällen nicht, sich beim ausschreibenden Arbeitgeber telefonisch zu erkundigen. Das wirkt nicht unbedarft, wenn Sie sich dabei auf die sonstigen, meist ja zumindest anteilig verständlichen Teile der Annonce beziehen.

Auch vor dem Humor unserer Mitmenschen sind wir bekanntlich selten geschützt. Wen aber ein Friseursalon sucht, der die Stelle eines „Kopfgärtners“ ausgeschrieben hat, lässt sich wenigstens erahnen.