Wer auf der Jobsuche ist, mag die Situation kennen: Eine Stelle lockt – eine andere tut es auch, nur: Sie wurde vom gleichen Arbeitgeber ausgeschrieben. Was tun? Kann ich mich auf zwei Arbeitsplätze bei einem und demselben Arbeitgeber bewerben?
Die Antwort ist eindeutig: Ja, wenn Sie bestimmte Regeln beachten!
Am wichtigsten ist, dass Sie für beide Stellen wirklich der oder die Richtige sind, also in beiden Fällen Ihr Qualifikationsprofil tatsächlich zum Suchprofil passt. Andernfalls wirkt Ihre Bewerbung beliebig, im worst case verzweifelt.
Für beide Bewerbungen sollten Sie also ein Bewerbungsanschreiben verfassen, dass Ihre Vorzüge konkret (statt abstrakt) herausstellt. Mit hoher Wahrscheinlichkeit müssen Sie in der besagten Situation auch Ihren Lebenslauf anpassen – Vorsicht: Das meint nicht, dass Sie diesen „manipulieren“. Es meint vielmehr, dass Sie schauen, welche Ihrer Qualifikationen und CV-Stationen zur jeweiligen Stelle passen. Bspw. brauchen Sie gewiss nicht jede einzelne Fortbildung für beide (!) Stellen aufzählen. Und wenn Sie als Arbeitnehmer (m/w) wirklich zu beiden Jobs passen, dann werden Sie absehbar auch in beiden Lebensläufen den Teil mit den bisherigen Arbeit- und/oder Auftraggebern (bei selbstständigen Tätigkeiten) anpassen können.
Wenn es Ihnen schwerfällt, hier eine Selektion zu treffen, kann dies ein Hinweis darauf sein, dass es wenigstens mit einer der beiden ausgeschriebenen Positionen ggf. doch nicht so passt, wie Sie zunächst annahmen.
Beide Bewerbungen sollten also passgenau sein und sich konkret auf die einzelne Position beziehen.
Außerdem sollten Sie nicht mehr als zwei Bewerbungen an das gleiche Unternehmen richten. Da auch Ihre Lebens-Tage stets nur 24 h hatten, ist es unwahrscheinlich, dass Sie bei drei oder gar mehr Bewerbungen wirklich noch zu dem passen, auf das Sie sich bewerben. Sie müssten dann ja drei oder mehr Berufsleben geführt haben, in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten.
Damit nicht genug: Wie wollen Sie glaubhaft machen, dass gleich drei oder vier Jobs beim gleichen Arbeitgeber Ihre Traumjobs sind?
Falls sich ein Vorstellungsgespräch ergibt, sollten Sie offenlegen, dass Sie noch ein „zweites Eisen im Feuer haben“. Das ist allemal besser, als wenn genau dies dem Personalverantwortlichen (m/w) zufällig zu Ohren kommt.